Strengere Verfolgung von Raubkopierern?!?
Drei Generalstaatsanwälte des Landes Nordrhein-Westfalen kündigen in einer Verfügung an, sich in Zukunft vermehrt auf die großen Fische der Software-Piraterie zu konzentrieren.
Eine ähnliche Vorgehensweise sei bereits in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt an der Tagesordnung.
Die Verfügung beinhaltet, dass eine Verletzung des Urheberrechts in Internet-Tauschbörsen nur noch strafrechtlich erfolgt, wenn diese im gewerblichen Ausmaß geschieht. Den hierfür anzulegenden Maßstab haben die zuständigen Staatsanwälte auf einen Schaden von mindestens 3000 Euro festgelegt. Mit einer strafrechtlichen Verfolgung wäre dann erst bei einer unrechtlichen Aneignung von bis zu 3000 Musik- oder aber 200 Film-Dateien zu rechnen.
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[18:53:26] memorie :  ich bin sofaul ich bin net zum arbeitsamt gegangen damit ich hartz4 bekomm hät
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