Verfassungsgericht Klage gegen Hausdurchsuchung erfolgreich
In einem haarsträubenden Fall einer unberechtigten Hausdurchsuchung hatte eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht offenbar Erfolg.
Nicht alles, was mit Internet und möglichen Urheberrechtsverstößen zu tun hat, muss zwangsläufig zu einer Hausdurchsuchung führen - dieses könnte das Fazit dieses Vorfalls sein. Das Bundesverfassungsgericht musste da Recht sprechen, wo Gerichte und Staatsanwaltschaft versagten.
Wie auf dem Law-Blog in
schöner Ausführlichkeit beschrieben, wurden eher hilflose Versuche einer Ermittlung zum Anlass genommen, kurzerhand eine Hausdurchsuchung bei einem Forenbetreiber durchzuführen. Offenbar hatte jemand in dem Forum einen Link zu Rapidshare gepostet, jedoch gelang es der Polizei nicht mal, den Inhalt der Datei zu verifizieren, geschweige denn, dem Link zu folgen. Eine Person hat die Webseite via Kontaktformular der Polizei als "
verdächtig" gemeldet.
Auch eine Anmeldung in dem Forumseitens der Polizei soll gescheitert sein. Wie das Law-Blog berichtet, versuchte sich entsprechender Beamter unter dem Namen "Hans Wurst" anzumelden, versäumte es jedoch, den Bestätigungslink in der E-Mail aufzurufen - was den Zugang zum Forum verwehrte. Auch händisches Eintippen der URL vom
Screenshot, der bei der Anzeige mitgesendet wurde, war scheinbar nicht erfolgt. Als letztes Mittel sahen die Beamten nur noch die Hausdurchsuchung zu früher Morgenstunde als gegeben an. "
Es lag lediglich die Anzeige eines Bürgers vor, der sich darüber beschwerte, in dem Forum fänden sich Links zu Raubkopien. Den Text der betreffenden Beiträge verstanden die Beamten schon mal nicht. Im Forum wird türkisch gesprochen. Statt erst mal zu ermitteln, was hinter den Links (zu Rapidshare, nicht zu meinem Mandanten) steckte, wurde einfach eine Hausdurchschung angeordnet."
Zu unrecht,
stellte das Verfassungsgericht nun fest. Die Entscheidung zur Hausdurchsuchung beruhte auf Verdachtsmomenten, die
über bloße Vermutungen und vage Anhaltspunkte nicht hinausreichten. Auch hätten die Gerichte
keine konkreten Anhaltspunkte dafür genannt, dass entsprechende Links in dem Forum überhaupt auf urheberrechtliche geschützte Inhalte verwiesen.
"
Überdies hätten sich weder Staatsanwaltschaft noch Gerichte mit der Frage beschäftigt, wieso ausgerechnet der Forenbetreiber für mögliche Links zu Raubkopien hafte. Der Umstand, dass jemand ein Internetforum betreibt, mache ihn jedenfalls nicht schon deswegen zum Verdächtigen wegen problematischer Links." (
020200)
(via
Law-Blog, thx!)
Quelle: gulli.com