04.08.2008, 17:20
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Freie Fahrt für Raubkopierer?
Quelle:T-Online
Zitat:
Gute Nachrichten für Raubkopierer: Deutsche Behörden verfolgen nur noch gewerbsmäßige Internetpiraten. Wie der Focus berichtet, wird die Justiz erst ab 200 illegalen Downloads tätig. So sollen die Staatsanwaltschaften von Massenstrafanzeigen entlastet werden, in dem der Kreis der Raubkopierer deutlich eingeschränkt wird. Wer nur gelegentlich Tauschbörsen nutzt, braucht den Staatsanwalt künftig wohl nicht mehr fürchten.
Ermittler in deutschen Bundesländern wollen künftig nur noch gegen Intensivnutzer von Tauschbörsen vorgehen. Dem "Focus" zufolge empfehlen etwa die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen ihren Onlinefahndern, nur noch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Zudem haben die Generalstaatsanwaltschaften gemeinsame Leitlinien vorgeschlagen, um Staatsanwälte vor Massenklagen der Medienkonzerne zu bewahren.
Verfolgung erst bei 3000 Euro Schaden
Die neue Richtlinie aus Nordrhein-Westfalen sieht etwa vor, dass Raubkopierern erst dann eine Strafe droht, wenn sie mehr als 200 Dateien illegal aus dem Internet heruntergeladen haben. In Bayern und Baden-Württemberg liegt diese Grenze bei einem Schadenswert von 3000 Euro. In Sachsen-Anhalt ist die Messlatte sogar noch höher: Dort werden die Ermittler erst bei 3000 Dateien oder 200 Filmen tätig. Bundesländer wie Niedersachsen arbeiten offenbar noch an entsprechenden Richtlinien.
Ermittlungen oft unverhältnismäßig
Die Staatsanwälte begründen ihre Entscheidung damit, dass es unverhältnismäßig sei, bei Jugendlichen Hausdurchsuchungen vorzunehmen, die gelegentlich einzelne Dateien aus dem Internet laden. "Diesen Aufwand finden wir gemessen an der Tat unverhältnismäßig", sagte etwa die Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker im Interview mit der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung.
Ermittlungsstopp gegen Raubkopierer
In Berlin ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits seit vergangenem Jahr nicht mehr gegen Gelegenheitsraubkopierer. Wenn Anwälte Klage gegen vermeintliche Filesharer einreichten, würden diese Verfahren sofort eingestellt, so Junker. "Solange es nicht um gewerbsmäßige Verstöße geht, zählen wir Filesharing zu den kleineren Verfehlungen." Damit wendet sich die Berliner Staatsanwaltschaft offen gegen die umstrittenen Massenstrafanzeigen von Abmahnanwälten. Setzen sich diese Richtlinien nun Deutschlandweit durch, könnte das tatsächlich das Ende der Abmahnpraxis der Medienkonzerne bedeuten, die auf Kosten der Steuerzahler Gelegenheitsnutzer von Tauschbörsen verfolgen.
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