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30.01.2009, 08:44
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#1 (permalink)
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Registriert seit: 13.06.2008
Beiträge: 107
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frage zum ebay
hi leute ich hab was von ebay gekauft und noch nicht bezahlt muss ich bezahlen oder kann ich einfach ablehnen 
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30.01.2009, 08:59
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#2 (permalink)
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Registriert seit: 02.05.2007
Beiträge: 289
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AW: frage zum ebay
musste mit dem verkäufer besprechen aber meistens musst du bezahlen
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30.01.2009, 09:12
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#3 (permalink)
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Registriert seit: 24.10.2006
Beiträge: 2.843
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AW: frage zum ebay
ne ned unbedingt.. nich wenns nen gewerblicher verkäufer is
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Folgender Benutzer sagt Danke zu -McFly- für den nützlichen Beitrag:
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30.01.2009, 09:57
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#4 (permalink)
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Registriert seit: 13.06.2008
Beiträge: 107
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AW: frage zum ebay
also passiert dann nix wenn ich nicht bezahle???
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30.01.2009, 10:02
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#5 (permalink)
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Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 1.144
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AW: frage zum ebay
Zitat:
Zitat von luckas
also passiert dann nix wenn ich nicht bezahle???
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doch, wenn du den vertrag verletzt, bekommst du ne mahnung und später kommt nen brief vom rechtsanwalt der firma!
entweder du schreibst ne email mit ner stornierung oder du bezahlst es!
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30.01.2009, 10:10
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#6 (permalink)
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Registriert seit: 24.10.2006
Beiträge: 2.843
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AW: frage zum ebay
es kommt drauf an.. er muss schon ordnungsgemäss vom vertrag zurücktreten..
geb doch einfach mal den link
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30.01.2009, 10:13
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#7 (permalink)
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Registriert seit: 10.01.2009
Beiträge: 1
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AW: frage zum ebay
logens mußte zahlen,  bist ja schließlich nen vertrag eingegangen.warum kaufst denn was, wenn du eh nich bezahlen kannst oder willst? kyaro hat recht, aba versuch trotzdem mal "nett" mit dem verkäufer zu reden und laß in zukunft so n scheiß sein, solche leute kann man bei ebay nicht gebrauchen, machen den ganzen ruf kaputt. werd erst mal erwachsen. 
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30.01.2009, 10:20
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#8 (permalink)
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Registriert seit: 23.03.2008
Alter: 21
Beiträge: 527
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AW: frage zum ebay
Amen.
Sowas ähnliches is mir aber auch mehrmals passiert allerding wurde ich dann noch rechtzeitigüberboten oder die Typen die das kaufen wollten aber nicht zahlen konnten haben ihre Ware und ich mein Geld halt später bekommen...Aber Vertrag is Vertrag und daran MUSS man isch eben halten und wenn man schon bei Ebay was am bieten is dann soltle man es auch ernst meinen weil solche die dann nicht zahlen können oder es sich dann anders überlegt haben, die sollte man dann einfach von Ebay werfen bzw. deren IP sperren das sowas nicht nochmal vorkommt!!!!
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30.01.2009, 10:27
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#9 (permalink)
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Registriert seit: 13.06.2008
Beiträge: 107
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AW: frage zum ebay
Zitat:
Zitat von Buffy
logens mußte zahlen,  bist ja schließlich nen vertrag eingegangen.warum kaufst denn was, wenn du eh nich bezahlen kannst oder willst? kyaro hat recht, aba versuch trotzdem mal "nett" mit dem verkäufer zu reden und laß in zukunft so n scheiß sein, solche leute kann man bei ebay nicht gebrauchen, machen den ganzen ruf kaputt. werd erst mal erwachsen. 
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ich kaufe und bezahle auch aber wenn sowas von scheiss passiert Playstation 3 Spiele bei eBay.de: PS3 Playstation 3 (endet 31.01.09 14:52:50 MEZ)
ich hab auf alle spiele gebietet und dann hab ich unten gelessen das ist voll scheisse und kommt noch was besseres du darfst nicht den spiel aussuchen ich hasse so was von verkaufer 
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30.01.2009, 10:31
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#10 (permalink)
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Registriert seit: 01.06.2008
Alter: 14
Beiträge: 1.756
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AW: frage zum ebay
ja selbst schuld -.-
er hats groß geschrieben und unterstrichen dem kannst du keinen vorwurf machen..
du musst 20 % des Preises zahlen bekommst aber nichts. So ist das halt mir Spaßbietern.
aber da sind doch nur 3,50 ? o.O
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30.01.2009, 10:34
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#11 (permalink)
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Registriert seit: 21.05.2008
Beiträge: 1.116
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AW: frage zum ebay
So der Artikel ist ja noch in Ebay, der ist ja noch nicht abgelaufen...
Ich glaube man kann sein Gebot zurücknehmen und wenn nicht, vll. überbietet dich noch wer...
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30.01.2009, 10:42
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#12 (permalink)
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Registriert seit: 24.10.2006
Beiträge: 2.843
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AW: frage zum ebay
ihr redet teilweise misst..
er kann bei gewerblichen verkäufern nach dem FERNABSATZGESETZ ohne angabe von gründen innerhalb von 14 tage vom kaufvertrag zurücktreten..
würde sogar gehen nachdem er den artikel bezahlt und zu hause hat.. muss halt nur innerhalb von 14tagen nach vertragsabschluss sein...
der verkäufer um den es hier geht.. ist zwar als privater angemeldet..
hat aber in seiner auktion den eindruck gemacht als macht er es gewerblich.. das reicht schon.. um dein recht als verbraucher zu nutzen
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30.01.2009, 10:52
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#13 (permalink)
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Registriert seit: 13.06.2008
Beiträge: 107
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AW: frage zum ebay
Zitat:
Zitat von gabiderkleine
ja selbst schuld -.-
er hats groß geschrieben und unterstrichen dem kannst du keinen vorwurf machen..
du musst 20 % des Preises zahlen bekommst aber nichts. So ist das halt mir Spaßbietern.
aber da sind doch nur 3,50 ? o.O
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neee das wahr gerstag ich hab auf 80 gebietet dann komm herzlichglückscheiss du hast den artikel für 51,90 gekauft das problem ist ich darf nicht aussuchen vllt schikt ihr zu mir ridge racer 7 dann bin ich gefickt lol 
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30.01.2009, 12:45
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#14 (permalink)
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Registriert seit: 31.08.2007
Alter: 20
Beiträge: 124
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AW: frage zum ebay
was vllt möglich wäre ist, das du ihm schreibst das du mit allem zufrieden wärst auser dem spiel ridge racer 7, was dann noch sein könnte das du trotzdem ein billig platinum spiel bekommst aber besser als nee klage am hals
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30.01.2009, 13:15
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#15 (permalink)
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Registriert seit: 24.10.2006
Beiträge: 2.843
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AW: frage zum ebay
ihr redet teilweise misst..
er kann bei gewerblichen verkäufern nach dem FERNABSATZGESETZ ohne angabe von gründen innerhalb von 14 tage vom kaufvertrag zurücktreten..
würde sogar gehen nachdem er den artikel bezahlt und zu hause hat.. muss halt nur innerhalb von 14tagen nach vertragsabschluss sein...
der verkäufer um den es hier geht.. ist zwar als privater angemeldet..
hat aber in seiner auktion den eindruck gemacht als macht er es gewerblich.. das reicht schon.. um dein recht als verbraucher zu nutzen
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30.01.2009, 13:22
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#16 (permalink)
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Registriert seit: 31.08.2007
Alter: 20
Beiträge: 124
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AW: frage zum ebay
Zitat:
Zitat von -McFly-
ihr redet teilweise misst..
er kann bei gewerblichen verkäufern nach dem FERNABSATZGESETZ ohne angabe von gründen innerhalb von 14 tage vom kaufvertrag zurücktreten..
würde sogar gehen nachdem er den artikel bezahlt und zu hause hat.. muss halt nur innerhalb von 14tagen nach vertragsabschluss sein...
der verkäufer um den es hier geht.. ist zwar als privater angemeldet..
hat aber in seiner auktion den eindruck gemacht als macht er es gewerblich.. das reicht schon.. um dein recht als verbraucher zu nutzen
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reicht leider hier kein bisschen aus, A: verkauft der verkäufer nur eine geringe anzahl von gütern und B: verkauft er die artikel unter "gebraucht" und nicht unter "sofort & neu"....
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30.01.2009, 13:30
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#17 (permalink)
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Registriert seit: 24.10.2006
Beiträge: 2.843
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AW: frage zum ebay
es ist nicht wichtig.. ob gebraucht oder neu...
du kannst auch gewerblich mit gebrauchten sachen handeln...
es ist auch nich wichtig wieviel er verkauft oder verkauft hat...
es reicht die vermutung das er es öfters machen würde...
ausschlaggebend bei ihm ist aber die formulierung...
er veekauft keinen gegenstand wie er "üblicherweise" von privaten verkäufern verkauft wird...
sondern wie ein gewerblicher "kaufen sie hier überraschungs-paket"-verkäufer
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