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Möchte dir da nichts ins wort fallen aber.......
Gerichtsurteil: Keine GEZ für Computer
Prinzipiell muss seit dem 1. Januar 2007 jeder für seinen Computer die GEZ-Gebühr zahlen. Prinzipiell wohlgemerkt, denn bei Privathaushalten ist die Zahlung von monatlich 5,76 Euro nur fällig, sollte noch kein Rundfunkgerät angemeldet sein. Die GEZ spricht bei dieser Gebührenpflicht selbst von einer Ausnahme. Also: Wer für seinen Fernseher oder ein Radio bereits GEZ-Gebühr entrichtet, muss nicht zusätzlich für den PC zahlen. Der Computer oder andere 'neuartige Rundfunkgeräte' werden dann als gebührenfreies Zweitgerät betrachtet - vergleichbar mit einem Küchen- oder Autoradio.
Jetzt lehnte ein Verwaltungsgericht die GEZ-Gebühr für Computer ab. Eine endgültige Entscheidung ist dies aber nicht.
Wer seinen PC mit Internet-Verbindung nicht für den Rundfunkempfang nutzt, muss für das Gerät keine GEZ-Gebühr zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in zwei Fällen entschieden.
Die Begründung der Richter: Computer sind zwar Rundfunksempfangsgeräte, doch stelle dies nur - eine untergeordnete Funktion dar’. Es müsse deshalb nachgewiesen werden, dass ein Nutzer tatsächlich Fernseh- oder Hörfunksendungen über den Computer konsumiere. Das sei dem Hessischen Rundfunk in den beiden Fällen nicht gelungen, die entsprechenden Gebührenbescheide wurden aufgehoben. (AZ: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI)
Q.RTL
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Geändert von Pyranja (21.01.2010 um 03:24 Uhr).
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